Quittungen und Rechnungen
Die ordnungsgemäße Dokumentation von Verkäufen ist eine der wichtigsten Pflichten jedes Verkäufers, der auf unserer Plattform tätig ist, und bildet die Grundlage für Transparenz und die Einhaltung der geltenden Gesetze bei Transaktionen. Kaufbelege müssen korrekt, zeitnah und in Übereinstimmung sowohl mit den für den jeweiligen Markt geltenden Gesetzen als auch mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform ausgestellt werden, in denen die Regeln für den Kundenservice festgelegt sind.
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 1 Werktag nach Versand der Bestellung eine steuerliche Quittung oder ein gleichwertiges Dokument hochzuladen. Dieses Dokument sollte in der Amtssprache des Landes verfasst sein, in dem der Kauf getätigt wurde, damit der Käufer dessen Inhalt vollständig verstehen kann. Die Nichtvorlage einer gültigen Quittung oder deren verspätete Vorlage kann einen Verstoß gegen die Verkaufsregeln darstellen und die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform festgelegten Konsequenzen nach sich ziehen.
Verlangt der Käufer, dass die Quittung um gesetzlich vorgeschriebene, fehlende Angaben – beispielsweise eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Steueridentifikationsnummer – ergänzt wird, ist der Verkäufer verpflichtet, die erforderlichen Änderungen am Dokument innerhalb von 1 Werktag nach Erhalt einer solchen Aufforderung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen der Käufer bei der Bestellung seine Steueridentifikationsnummer (NIP) oder ein gleichwertiges Dokument des jeweiligen Landes angegeben hat und verlangt, dass diese auf dem Kaufbeleg aufgeführt wird.
Auf Wunsch des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, eine Rechnung gemäß den geltenden Steuergesetzen auszustellen. Die Rechnung kann in Papierform – direkt am Paket befestigt – oder in elektronischer Form über das Konto des Verkäufers übermittelt werden. In jedem Fall muss dieses Dokument lesbar, vollständig und mit den gesetzlichen Anforderungen des Marktes, in dem der Verkauf stattfand, konform sein. Die Rechnung sollte die vollständigen Angaben zum Verkäufer und zum Käufer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (sofern vom Kunden angefordert) sowie die IMEI-Nummer oder Seriennummer bei Mobilgeräten und elektronischen Geräten enthalten, bei denen eine Identifizierung aufgrund von Vorschriften oder Gewährleistungsverfahren erforderlich ist. Darüber hinaus muss das Dokument alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, wie Ausstellungsdatum, Dokumentennummer, Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung, Nettostückpreis, Nettowert, Steuersatz und Steuerbetrag sowie den Gesamtbruttobetrag der Transaktion. Auf der Verkaufsrechnung müssen die Versandkosten „0“ betragen, es sei denn, der Kunde hat die Option „Expressversand“ gewählt.
Es ist strengstens untersagt, die Bankkontonummer des Verkäufers auf der Rechnung anzugeben, da alle Zahlungen für auf der Plattform durchgeführte Transaktionen ausschließlich über autorisierte Zahlungssysteme erfolgen. Dies dient dem Schutz der Käufer vor potenziellen Betrugsversuchen und der Gewährleistung der finanziellen Sicherheit beider Transaktionsparteien.
MEHRWERTSTEUER-MARGE
Bitte beachten Sie beim Verkauf von generalüberholten Geräten auf unserer Plattform, dass Transaktionen unter Umständen nach dem Mehrwertsteuer-Margenverfahren abgewickelt werden. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer ausschließlich auf die Marge des Verkäufers berechnet wird, d. h. auf die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis des Produkts. In diesem Fall entspricht der Bruttopreis dem Endpreis für den Käufer, und auf der Rechnung wird kein Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen, da dieser nicht auf den vollen Wert des Geräts berechnet wird. Der Verkäufer sollte den Käufer, wenn dieser eine Rechnung anfordert, darüber informieren, dass der Verkauf nach dem Mehrwertsteuer-Margenverfahren abgewickelt wird. Wenn der Käufer eine Frage zum Mehrwertsteuersatz oder zu den Regeln für dessen Berechnung stellt, sollte der Verkäufer eine klare und umfassende Antwort geben, um etwaige Zweifel hinsichtlich der Steuerabrechnung auszuräumen.
Anleitung zum Hinzufügen einer Rechnung zu einer Bestellung
Der Verkäufer kann eine Rechnung direkt über das Dashboard hochladen:
- Gehen Sie zur Registerkarte Verkauf → Bestellungen
- Wählen Sie die entsprechende Bestellung aus und rufen Sie deren Details auf
- Auf der rechten Seite finden Sie den Abschnitt „Rechnung für Bestellung“
- Klicken Sie auf „Datei auswählen“ und laden Sie die entsprechende Rechnung im PDF-Format hoch
- Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „Rechnung hochladen“
Sobald Sie diese Schritte abgeschlossen haben, wird die Rechnung der Bestellung hinzugefügt und automatisch an die E-Mail-Adresse des Käufers gesendet.